Stichtagsinventur
Bei der Stichtagsinventur werden alle Bestände im Lager, wie es vom Handelsgesetzbuch gefordert wird, mengenmäßig zu einem festgelegten Tag zum Ende des Geschäftsjahres erfasst. Die Inventur muss zeitnah zum Bilanzstichtag erfolgen. Eine zeitliche Verzögerung der Zählung von zehn Tagen vor und zehn Tagen nach diesem Termin ist möglich. Alle Änderungen im Bestand innerhalb dieses Zeitraums müssen hier auf den Stichtag vor- bzw. zurückgerechnet werden.
Ein Vorteil der Stichtagsinventur ist die hohe Genauigkeit und der relativ niedrige Aufwand von nachgelagerten Voraus- oder Rück-Berechnungen bei der Inventur am Stichtag. Der größte Nachteil hingegen ist der große personelle bzw. zeitliche Aufwand, den es erfordert, alle Gegenstände an einem Stichtag zu zählen, messen oder wiegen bzw. in der Buchinventur zu erfassen.