Einfache Arbeitszeiterfassung mit digitalen Zeiterfassungssystemen
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber dazu verpflichtet sind ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit zur Verfügung zu stellen. Nach dem neusten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts ist es somit umso wichtiger die Arbeitszeiterfassung durch ein rechtssicheres Zeiterfassungssystem zu gewährleisten.
Dies muss jedoch keinen zusätzlichen Bürokratieaufwand bedeuten, im Gegenteil, wenn man sich intelligenter, digitaler Zeiterfassungssysteme bedient. Mehr noch – durch eine moderne, integrative Arbeitszeiterfassung können Unternehmen auch durch höhere Produktivität und bessere Transparenz profitieren. Unternehmen, die sich also jetzt schon mit einer digitalen Arbeitszeiterfassung befassen, sind auf dem richtigen Weg, wichtige Grundlagen zur Erfüllung der Gesetzgebung zu schaffen.