EuGH-Urteil: Verpflichtende Arbeitszeiterfassung – das Ende der Vertrauensarbeitszeit?
Egal, ob Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit oder Home-Office – nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist das Thema Arbeitszeiterfassung für viele Unternehmer sehr brisant.
Der EuGH kam zum Urteil, dass Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, jegliche Arbeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Doch wie hoch wird der bürokratische und finanzielle Aufwand hierfür und was hat das Urteil des EuGH für Auswirkungen auf die von vielen Arbeitnehmern selbst geforderte Flexibilität?
Bisherige gesetzliche Regelungen in Deutschland schreiben zwar bereits vor, dass Überstunden, Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit erfasst werden müssen. Experten kündigen jedoch an, dass auch in Deutschland das Arbeitszeitgesetz angepasst werden muss. Dabei betonte der Europäische Gerichtshof (EuGH), die konkrete Ausarbeitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer flächendeckenden Arbeitszeiterfassung liege bei den Mitgliedsstaaten. Gerade das sorgt bei vielen Unternehmern für Verunsicherung. Der Grundgedanke dieser Änderung des Arbeitszeitgesetzes besteht darin, dass Unternehmen, Behörden und Gerichte ein objektives Mittel erhalten sollen, um das Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit sowie das Unterschreiten der Ruhezeiten zu kontrollieren. Dadurch sollen Unternehmer einen besseren Überblick über die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erhalten und Verstöße vorbeugen oder sie frühzeitig erkennen können.
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