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Stichtagsinventur

Bei der Stichtagsinventur werden alle Bestände im Lager, wie es vom Handelsgesetzbuch gefordert wird, mengenmäßig zu einem festgelegten Tag zum Ende des Geschäftsjahres erfasst. Die Inventur muss zeitnah zum Bilanzstichtag erfolgen. Eine zeitliche Verzögerung der Zählung von zehn Tagen vor und zehn Tagen nach diesem Termin ist möglich. Alle Änderungen im Bestand innerhalb dieses Zeitraums müssen hier auf den Stichtag vor- bzw. zurückgerechnet werden.

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