Um einen exakten Überblick über sämtliche Bestände zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, ist eine permanente Inventur nach § 241 Abs. 2 HGB geeignet. Hierbei findet die Bestandserfassung über das Geschäftsjahr verteilt statt. Die Voraussetzung für eine permanente Inventur ist ein System, das die Rückrechnung und Fortschreibung der Zu- und Abgänge des Lagerbestandes ermöglicht.
Die permanente Inventur beginnt mit einer körperlichen Bestandsaufnahme zu einem frei wählbaren Zeitpunkt. Allerdings sind enge Maßstäbe für die laufend geführten Unterlagen geknüpft, da sowohl ein ordnungsgemäß geführtes Lagerbuch, als auch eine nachprüfbare Dokumentation aller Ab- und Zugänge vorhanden sein muss.
Die Lagerbestände aller einzelnen Waren werden bei diesem Inventurverfahren anhand einer Lagerkartei permanent erfasst. Sie erhalten dadurch jederzeit eine exakte Auskunft zu Ihrem Warenbestand. Diese Lagerkartei wird für jeden Artikel zu Beginn der permanenten Inventur angelegt. Notiert werden dabei Art, Menge und Wert der einzelnen Artikel. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Ab- und Zugänge im Lagerbuch dokumentiert und in der Lagerkartei vermerkt.
Neben der fortdauernden buchmäßigen Inventur muss gleichfalls eine körperliche Inventur im Laufe des Geschäftsjahres ausgeführt werden. Allerdings ist der Zeitpunkt bei der permanenten Inventur im Gegensatz zur Stichtagsinventur frei wählbar. Es empfiehlt sich daher einen günstigen Zeitpunkt abzupassen, zum Beispiel, wenn der Bestand oder die Auftragslage niedrig ist oder der kaum Kundenverkehr stattfindet.
Zusammengefasst besteht der Vorteil der permanenten Inventur darin, dass sich die Bestandsaufnahmen zeitlich verteilen lassen und nicht gleichzeitig erfolgen müssen. Die Bestände werden praktisch während des laufenden Arbeitsalltags gezählt und reduziert den enormen Zeitaufwand der Stichtagsinventur.