EuGH-Urteil: Verpflichtende Arbeitszeiterfassung – das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

Egal, ob Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit oder Home-Office – nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist das Thema Arbeitszeiterfassung für viele Unternehmer sehr brisant.

Der EuGH kam zum Urteil, dass Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, jegliche Arbeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Doch wie hoch wird der bürokratische und finanzielle Aufwand hierfür und was hat das Urteil des EuGH für Auswirkungen auf die von vielen Arbeitnehmern selbst geforderte Flexibilität?

Bisherige gesetzliche Regelungen in Deutschland schreiben zwar bereits vor, dass Überstunden, Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit erfasst werden müssen. Experten kündigen jedoch an, dass auch in Deutschland das Arbeitszeitgesetz angepasst werden muss. Dabei betonte der Europäische Gerichtshof (EuGH), die konkrete Ausarbeitung von Maßnahmen zur Gewährleistung einer flächendeckenden Arbeitszeiterfassung liege bei den Mitgliedsstaaten. Gerade das sorgt bei vielen Unternehmern für Verunsicherung. Der Grundgedanke dieser Änderung des Arbeitszeitgesetzes besteht darin, dass Unternehmen, Behörden und Gerichte ein objektives Mittel erhalten sollen, um das Überschreiten der zulässigen Arbeitszeit sowie das Unterschreiten der Ruhezeiten zu kontrollieren. Dadurch sollen Unternehmer einen besseren Überblick über die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erhalten und Verstöße vorbeugen oder sie frühzeitig erkennen können.

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Wird flexible Arbeitszeitgestaltung bald verboten?

In Zeiten der Digitalisierung der Arbeitswelt, kommen Themen wie Home-Office und flexiblen Arbeitszeitmodellen immer größere Aufmerksam zu. So haben viele Unternehmen Vertrauensarbeitszeit- oder Gleitzeitmodelle. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von flexiblen Arbeitszeiten. Eltern können sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen, Mitarbeiter können ihre Freizeit flexibler gestalten und Unternehmen haben motivierte Mitarbeiter, die zu den Zeiten arbeiten, zu denen sie am produktivsten sind. In der Politik herrscht währenddessen sogar eine rege Debatte über das Recht auf Home-Office. Hat diese Flexibilität nun ein Ende?

Das Urteil des EuGH ist jedenfalls eindeutig – die Arbeitszeit jedes Mitarbeiters muss vollständig erfasst werden. Dies schließt auch die Arbeit im Home-Office sowie Außendiensttätigkeiten mit ein. Viele Unternehmen werden sich hierdurch umstellen müssen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Home-Office oder generell Vertrauensarbeitszeit verboten werden – der Arbeitgeber muss lediglich nachweisen können, wann und wie lange seine Mitarbeiter gearbeitet haben.

Dabei kann jeder Arbeitgeber selbst entscheiden, wie er die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter dokumentiert. So wäre eine Erfassung über digitale Stechuhren oder Apps ebenso möglich wie die altmodische Dokumentation in Papierform. Manch einer denkt auch darüber nach, die Arbeitszeiterfassung direkt an die Mitarbeiter zu deligieren. Objektivität ist hierbei jedoch nicht zwingend gewährleistet. Kein Wunder, dass viele Unternehmer durch die Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung einen hohen Bürokratieaufwand und große Investitionen befürchten. Aber ist diese Angst wirklich berechtigt?

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Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – ein teures Bürokratiemonster?

Die Gefahr vor hohen Investitionen und einer steigenden Bürokratie durch die kommenden Änderungen des Arbeitszeitgesetzes ist in Wahrheit nicht zwingend vorhanden. Es gibt bereits Zeiterfassungslösungen, die sich jeder Unternehmer leisten kann und die obendrein noch den künftigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So ist L-mobile spezialisiert auf Lösungen zur kostengünstigen Personalzeiterfassung (PZE), die nicht nur rechtssicher, sondern auch vollautomatisiert sind. Bei der Einführung einer umfassenden Personalzeiterfassung (PZE) ist jedoch vor allem wichtig, dass sie auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Die L-mobile Personalzeiterfassung ist deshalb modular aufgebaut und wächst gemeinsam mit Ihren Anforderungen. So können Sie Module individuell ergänzen, wodurch Sie unkompliziert Sonderpausen oder Schichtplanungen erfassen können.

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Ein weiterer Vorteil besteht in der Anbindung an externe Programme. Mit der Personalzeiterfassung von L-mobile haben Sie jederzeit die Möglichkeit der Anbindung an Ihre Lohn- & Gehaltssoftware sowie die Schnittstelle für die Steuerprüfung des Finanzamtes (GDpdU). Damit Sie die kommende Gesetzesänderung ohne Bürokratie umsetzen können, bietet unsere Arbeitszeiterfassung zahlreiche Funktionen wie eine automatische Rückverrechnung und eine integrierte Fehlzeitenverwaltung. So haben Sie zu jedem Mitarbeiter einen eigenen Personenkalender als Übersicht der Arbeitszeiten, Fehlzeiten und Überstunden. Selbst komplexe Tarifbedingungen und Betriebsvereinbarungen werden in unserer Zeiterfassung berücksichtigt. Die L-mobile Arbeitszeiterfassung ist dabei browserbasiert und dadurch geräteunabhängig. Damit Sie gerüstet sind für die kommenden Gesetzesänderungen, erfolgt die Arbeitszeiterfassung somit zu jeder Zeit an jedem Ort – auch bequem aus dem Home-Office. Erfahren Sie jetzt mehr über die L-mobile Personalzeiterfassung.

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